Im Januar
Dr. Katharina Stüber, Partnerin der internationalen Rechtsanwaltskanzlei Baker McKenzie: "Kurzbeitrag zur EU-Richtlinie für mehr Frauen in Führungspositionen"
Frau Dr. Stüber zeigte uns zu Beginn Ihres Vortrages den Anteil von Frauen in Führungspositionen in der gesamten EU. Spitzenreiter sind Schweden und Estland. Deutschland liegt hierbei unter dem EU-Schnitt und nur zu Beginn des unteren Drittels.
Dabei führte bereits 2015 der Gesetzgeber in Deutschland das Gesetz zur Frauenquote ein, um
eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern sicherzustellen. Seither gibt es im Kapitalgesellschaftsrecht für bestimmte Unternehmen Mindestquoten, Beteiligungsgebote und die Pflicht zur Festlegung individueller Zielgrößen.
Der Aufsichtsrat börsennotierter und gleichzeitig paritätisch mitbestimmter Unternehmen muss mindestens zu 30% aus Frauen bestehen (fixe Quote). Sofern,der Vorstand aus mehr als drei Mitgliedern besteht, muss bei der nächsten
Vorstandsbestellung seit 2021 mindestens eine Frau berufen werden (Mindestanteilsgebot).
Für börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen gilt eine selbstgewählte Zielgröße für Aufsichtsrat, Vorstand und die obersten beiden Führungsebenen (flexible Quote 2021).
Frau Dr. Stüber gab uns am Ende ihres Vortrages noch einen Ausblick auf die geplanten EU-Richtlinien. Hier sind je nach Unternehmen zwischen 33 - 40% für den Aufsichtsrat und abhängig von dessen Zusammensetzung 33% für den Vorstand
geplant.